EINWANDERUNG
Personen, die keine Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen und sich länger als drei Monate pro Halbjahr in Österreich aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich einholen/beantragen.
Personen, die keine Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen und sich länger als drei Monate pro Halbjahr in Österreich aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich einholen/beantragen.
Die beliebtesten Aufenthaltsarten in Österreich:
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Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen
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Rot-Weiß-Rot - Karte für Selbstständige
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Rot-Weiß-Rot - Karte für Schlüsselkräfte
1. Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen
Diese Aufenthaltsbewilligung kann von Personen erworben werden, welche
- nicht planen, in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen
- bereits über ausreichende finanzielle Mittel in Österreich verfügen, um alle Lebenshaltungskosten für sich (und ihre Familie) zu decken
- über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz in Österreich verfügen, einer österreichischen Versicherungsgesellschaft
- einen Anspruch auf eine Unterkunft (z.B. Mietvertrag) in Österreich nach ortsüblichen Standards haben
- einen Schulabschluss auf Maturaniveau, ein Universitätsdiplom oder ein deutsches Sprachzertifikat auf A1-Niveau im Rahmen des CEFRL besitzen.
Die Aufenthaltsbewilligung für finanziell unabhängige Personen ist durch eine Quote begrenzt. Jährlich gibt es ca. 400 verfügbare Quotenplätze. Jeder Antragsteller benötigt einen Quotenplatz, um die Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Alle weiteren Aufenthaltsbewilligungen sind quotenfrei.
Aufgrund der geringen Anzahl an Quoten ist diese Art der Aufenthaltsbewilligung sehr exklusiv.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt über Einwanderung.
2. Rot-Weiß-Rot - Karte für selbstständige Schlüsselkräfte
Diese Art von Aufenthaltstitel ist für Personen vorgesehen, die beabsichtigen in Österreich ein Gewerbe zu betreiben oder ein Unternehmen zu gründen und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen.
Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens muss:
- einen Transfer von Kapital (mindestens 100.000 EUR) nach Österreich auslösen
- neue Arbeitsplätze schaffen oder den Verlust von Arbeitsplätzen vermeiden
- eine positive Auswirkung auf die Region haben, in der das Unternehmen angesiedelt ist oder
- einen praktischen Wissenstransfer nach Österreich auslösen.
3. Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselkräfte
Um eine Rot-Weiß-Rot - Karte für Schlüsselkräfte zu erhalten, muss der/die Antragsteller/In folgende Voraussetzungen erfüllen:
- einen Arbeitsvertrag mit einem in Österreich ansässigen Arbeitgeber abschließen
- ein ausreichendes Gehalt aus diesem Arbeitsverhältnis beziehen/erhalten
- eine Mindestanzahl von Qualifikationspunkten sammeln und
- die angestrebte Beschäftigung muss der Ausbildung und der bisherigen Berufserfahrung des Bewerbers angemessen sein und entsprechen.
Abhängig von der Ausbildung, der Berufserfahrung, den Sprachkenntnissen und dem Alter der/s Antragsteller/In, kann sie/er entweder als "hochqualifizierte Arbeitskraft" oder als "sonstige Schlüsselkraft" eingestuft werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt über Einwanderung.
DAS ÖSTERREICHISCHE AUFENTHALTSRECHT UNTERSCHEIDET ZWISCHEN:
01
Niederlassungsbewilligung „ausgenommen Erwerbstätigkeit“ (Privatiers)
02
Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU“ und "Rot-Weiß-Rot-Karte"
03
Aufenthaltstitel für “hochqualifizierte” und “sonstige Schlüsselkräfte”
04
Aufenthaltstitel für Führungskräfte, Expatriates, Forscher und Rotationsarbeitskräfte
05
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EEA-Bürger
06
Aufenthaltstitel für Familienangehörige und sonstige Angehörige von österreichischen Staatsbürgern
07